Urteil Eigentümerversammlung auf Miteigentümers Terrasse


Schlagworte

Eigentümerversammlung auf Miteigentümers Terrasse

Leitsatz

Die Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer Miteigentümerin, mit welcher der andere Eigentümer seit Jahren im Streit liegt, ist auch dann unzumutbar, wenn die Terrasse zwar im Gemeinschaftseigentum liegt, aber faktisch alleine von der Miteigentümerin genutzt wird.

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