Urteil Eigentümergemeinschaft haftet gegenüber vermietendem Eigentümer nicht für Verwalter- und <br />Handwerkerverschulden
Schlagworte
Eigentümergemeinschaft haftet gegenüber vermietendem Eigentümer nicht für Verwalter- und
Handwerkerverschulden
Leitsatz
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegenüber einem einzelnen Eigentümer nicht für ein Verschulden des Hausverwalters oder eines beauftragten Handwerkers einzustehen.
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