Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; Stellplatz; Hof; Hausordnung; Änderung; Parken; Kfz; Abstellen
Leitsatz
Ein Eigentümerbeschluß, der das Abstellen von Personenkraftwagen in dem teilweise asphaltierten Hof einer Wohnanlage gestattet, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn er - bei Abänderung einer bestehenden Hausordnung - schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer beachtet.
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