Urteil Eigentümerbeschluß


Schlagworte

Eigentümerbeschluß; unzutreffende Protokollierung

Leitsätze

1. Weist die Versammlungsniederschrift formal einen Eigentümerbeschluß aus, dann ist anhand objektiver Maßstäbe unter Einbeziehung lediglich der Versammlungsniederschrift durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Eigentümerbeschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, sofern insoweit Zweifel bestehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Eigentümerbeschluß formal bestandskräftig geworden ist.

2. Haben mehr für als gegen einen Antrag gestimmt, kommt dem Vermerk des Versammlungsleiters in der Niederschrift, mangels erforderlicher Einstimmigkeit sei kein Beschluß zustande gekommen, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

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