Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; bestandskräftig; Gemeinschaftsordnung; Wohngeldvorschüsse; Wirtschaftsplan; Rechtsmittelgericht; Kostenentscheidung
Leitsätze
1. Ein bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschluß ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn er gegen eine Regelung der vereinbarten Gemeinschaftsordnung verstößt.
2. Bei der Bestimmung der Höhe der Wohngeldvorschüsse im Wirtschaftsplan haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum.
3. Offenbare Unrichtigkeiten in der Entscheidung eines Gerichts können auch vom Rechtsmittelgericht berichtigt werden, bei dem das Verfahren anhängig ist.
4. Die Kostenentscheidung kann jedenfalls dann, wenn sie Nebenentscheidung ist, auch zum Nachteil des alleinigen Rechtsmittelführers abgeändert werden.
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