Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; Wirtschaftsplan; Wohngeld
Leitsatz
Es genügt, daß der Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan auf den den Wohnungseigentümern vorgelegten Wirtschaftsplan Bezug nimmt. Nicht erforderlich ist es, in den Eigentümerbeschluß den Wirtschaftsplan, sei es auch nur mit den Gesamteinnahmen und -ausgaben, aufzunehmen. Etwas anderes kann gelten, wenn mehrere Wirtschaftspläne vorgelegt wurden.
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