Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; Verwalterhaftung für formelle Fehler
Leitsätze
1. Werden die Kosten eines Wohnungseigentumsverfahrens den auf der Antragsgegnerseite beteiligten Wohnungseigentümern und dem Verwalter als Gesamtschuldner auferlegt, so bilden, für den Ausgleich unter den Gesamtschuldnern die Wohnungseigentümer eine Haftungseinheit, wenn Gegenstand der gegen sie gerichteten Anträge die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums war.
2. Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer den Verwalter, der ihre Interessen in einem gerichtlichen Verfahren wahrnimmt, von ihm auferlegten Verfahrenskosten freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Verwalter den Wohnungseigentümern zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil er den Anfall der Verfahrenskosten wegen Verletzung seiner Vertragspflichten zu vertreten hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?