Urteil Eigentümer als Entsorgungspflichtiger für Abfall


Schlagworte

Eigentümer als Entsorgungspflichtiger für Abfall; Müll

Leitsätze

1. Auch wenn der Eigentümer die Nutzung des Grundstücks Dritten überlassen hat, bleibt er Schuldner der Entgelte für die Entsorgung von Abfall.

2. Das gilt auch für gewerblichen Abfall.

3. Die BSR begehen gegenüber dem Eigentümer keine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn sie Rechnungen zunächst an den Nutzer richtet, ohne den Eigentümer zu informieren.

(Leitsätze der Redaktion)

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