Urteil Eigenmächtiger Austausch von Doppelkastenfenstern gegen Kunststoffenster als unzulässige bauliche Veränderung
Schlagworte
Eigenmächtiger Austausch von Doppelkastenfenstern gegen Kunststoffenster als unzulässige bauliche Veränderung; Rückbauanspruch nur bei Nachteil für die Gemeinschaft
Leitsätze
1. Der eigenmächtige Austausch von erneuerungsbedürftigen Altbaukastendoppelfenstern aus Holz gegen Kunststoffenster ist eine unzulässige bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG.
2. Eine Rückbaupflicht besteht nur dann, wenn die Eigentümergemeinschaft dadurch objektiv beeinträchtigt ist (hier verneint).
(Leitsätze der Redaktion)
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