Urteil Eigenmächtiger Ausbau des Spitzbodens unzulässig
Schlagworte
Eigenmächtiger Ausbau des Spitzbodens unzulässig
Leitsatz
Wohnungseigentümer, die den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Spitzboden eigenmächtig und unerlaubt ausbauen, sind zum Rückbau verpflichtet, unabhängig davon, ob die Baumaßnahmen mangelfrei ausgeführt worden sind und die Statik des Hauses beeinflusst haben. Die bloße Zustimmung des Verwalters zu den Umbaumaßnahmen schließt diese Ansprüche der Gemeinschaft nicht aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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