Urteil Eigenmacht nach Mietertod setzt Verjährungsfrist in Gang
Schlagworte
Eigenmacht nach Mietertod setzt Verjährungsfrist in Gang
Leitsatz
Öffnet die Vermieterseite nach Versterben der Mieterin zwangsweise die Wohnung ohne gerichtlichen Titel, führt dies zu einem Rückerhalt der Mietsache und setzt die Verjährungsfrist nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB in Gang. Insoweit entspricht das gewaltsame Öffnen der Wohnungstür im Ergebnis einer Zwangsräumung (vgl. LG Darmstadt GE 2025, 146).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
