Urteil Eigenbedarfswunsch und Neubewertung eigener Wohnverhältnisse
Schlagworte
Eigenbedarfswunsch und Neubewertung eigener Wohnverhältnisse; Eigenbedarfskündigung; Krankheit des Mieters
Leitsatz der Redaktion
Es ist mit Artikel 14 Grundgesetz nicht vereinbar, eine Räumungsklage aufgrund einer an sich gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung deshalb abzuweisen, weil der Vermieter vor der Kündigung seine Wohnverhältnisse über einen längeren Zeitraum in Kauf genommen hatte.
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