Urteil Eigenbedarfskündigung durch GbR
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung durch GbR
Leitsatz
Eine teilrechtsfähige (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen.
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