Urteil Eigenbedarfskündigung (vorhersehbarer Eigenbedarf)
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung (vorhersehbarer Eigenbedarf); Kündigungszeitpunkt/künftiger Eigenbedarf; Eigenbedarf/vorhersehbarer; Kündigung wegen Eigenbedarfs/Sohn des Vermieters (Studium); Studium eines Vermieterkindes/Eigenbedarfskündigung; Vorhersehbarkeit/der Eigenbedarfsgründe; Künftiger Eigenbedarf/Kündigungszeitpunkt; Rechtsmißbrauch/Künftiger und vorhersehbarer Eigenbedarf; Wartemietverhältnis/Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauptmieters
Leitsatz
1. Das Ende der Kündigungsfrist und der dargelegte Eigenbedarf müssen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen (hier verneint bei einer Differenz von einem halben Jahr).
2. Ist der Eigenbedarf (hier: Abitur des Sohnes und Aufnahme des Studiums) bei Abschluß des Mietvertrages vorhersehbar, kann eine Eigenbedarfskündigung gem. § 242 BGB gegen Treu und Glauben verstoßen.
3. Es ist zweifelhaft, ob die Entscheidungen des BVerfG vom 14.2.1989 auch für Vermieter gelten, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung sind.
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