Urteil Eigenbedarfskündigung (Pflegeperson)


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung (Pflegeperson); Hilfsperson/des Vermieters; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB (Aufnahme einer Pflegeperson); Pflegeperson/Aufnahme als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Aufnahme einer Pflegeperson

Leitsatz

Der (betagte) Vermieter, der Wohnraum für eine in seinen Hausstand aufzunehmende Hilfsperson beansprucht, hat regelmäßig bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß er die Dienste in naher Zukunft für seine Lebensführung (Pflege und Wartung) benötigt.

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