Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf; rechtliches Gehör; Alternativwohnung
Leitsätze
1. Ob der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht, muß im Einzelfall anhand objektiver Kriterien (und nicht bloß formelhaft) festgestellt werden.
2. Eine gerichtliche Entscheidung ohne Ausschöpfung aller angebotenen Beweismittel ist verfassungswidrig.
(Leitsätze der Redaktion)
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