Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Haushaltsangehöriger; Pflegeperson; Kündigung; Berechtigtes Interesse
Leitsatz
Der (betagte) Vermieter, der Wohnraum für eine in seinen Hausstand aufzunehmende Hilfsperson beansprucht, hat regelmäßig bereits denn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß er die Dienste in naher Zukunft für seine Lebensführung (Pflege und Wartung) benötigt.
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