Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist
Leitsatz
Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, die dem Mieter vor dem 1. Mai 1993 wirksam zugegangen ist, ist Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes) nicht anzuwenden (vgl. BayObLG, Beschluß vom 21. März 1993 - RE-Miet 2/94). (Leitsatz der Redaktion) (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)
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