Urteil Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Härte

Leitsatz

Für den Vermieter stellt der Wunsch seines 27 Jahre alten Sohnes, nach beendetem Studium zusammen mit seiner Freundin eine eigene Existenz zu gründen, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB dar.

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