Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Schadensersatzanspruch; Wegfall des Eigenbedarfs; Mitteilungspflicht des Vermieters
Leitsätze
1. Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des wegen Eigenbedarfs des Vermieters gekündigten Mietverhältnisses entstandenen Schadens, wenn der Vermieter dem Mieter den Wegfall des Eigenbedarfs vor Räumung der Wohnung nicht mitgeteilt und sich nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bereiterklärt hat.
2. Diesem Schadensersatzanspruch steht eine einvernehmliche Been-digung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diese durch die Eigenbedarfskündigung adäquat kausal verursacht worden ist.
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