Urteil Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung; Hinweispflicht

Leitsätze

1. Das vernünftige Interesse des Vermieters, die Wohnung für sich selbst oder für seine Angehörigen zu nutzen, reicht grundsätzlich für eine Eigenbedarfskündigung aus.

2. Der Vermieter kann sich jedoch dann nicht auf Eigenbedarf berufen, wenn er den Bedarfsgrund bereits bei Abschluß des Mietvertrages kannte und den Mieter dennoch nicht darauf hingewiesen hat.

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