Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Kündigungssperrfrist; Veräußerung; Wohnungseigentum
Leitsatz
Der Lauf der Kündigungssperrfrist nach Verkauf der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung beginnt, wenn die Veräußerung des Wohnungseigentums durch Einigung und Eintragung nach den §§ 873, 925 BGB wirksam geworden ist.
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