Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Personenmehrheit; Wohnverhältnisse; Kündigungsbegründung
Leitsatz
1. Wird eine Eigenbedarfskündigung auf den Wohnbedarf einer Mehrheit von Personen gestützt, ist bereits regelmäßig in der Kündigung der Bedarf aller dieser Personen einschließlich der bisherigen Wohnverhältnisse darzustellen.
2. Wenn diese Wohnverhältnisse unzutreffend dargestellt sind, kann eine Kündigung schon deswegen unwirksam sein.
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