Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Kündigungsgrund; Wohnbedarf; Bedarfssituation
Leitsätze
1. Wenn bei einer Eigenbedarfskündigung die Bedarfssituation darauf gestützt wird, daß die Bedarfsperson eine bestimmte Alternativ Wohnung nicht nutzen könne, weil es sich dabei um eine Mietwohnung handele, handelt es sich um einen anderen Kündigungsgrund, als wenn geltend gemacht wird, daß diese Alternativ-Wohnung nicht genutzt werden könne, weil darin noch eine andere Person wohne.
2. Wird der Bedarf nur darauf gestützt, daß die Bedarfsperson eine be-stimmte verfügbare Wohnung nicht nutzen könne, weil diese eine Mietwohnung sei, ist der Bedarf nicht mehr vernünftig nachvollziehbar.
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