Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung
Leitsatz
Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?
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