Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Ausschluß; Vereinbarung
Leitsatz
Ein Vermieter, der auf Nachfrage des Mieters, "wie es mit einer Eigenbedarfskündigung stehe," erklärt, er werde den Mietvertrag jedenfalls nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, auch wenn die Nachfrage nach Mietvertragsschluß und mündlich erfolgt ist.
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