Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung
Leitsatz
§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin aus zulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.
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