Urteil Eigenbedarf für Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Schlagworte
Eigenbedarf für Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Leitsatz
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich auch wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters zulässig, sofern dieser bereits bei Abschluß des Mietvertrages Gesellschafter war.
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