Urteil Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn
Schlagworte
Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigungsgründe; berechtigte Interessen; Familienangehörige
Leitsatz
Es liegt kein Eigenbedarf des Vermieters vor, wenn ein Vermieter für seinen Sohn Eigenbedarf geltend macht, diesem es aber ausschließlich darauf ankommt, eine eigene Wohnung zu beziehen, notfalls auch außerhalb des elterlichen Hauses.
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