Urteil Eigenbedarf für Angehörigen des Vermieters


Schlagworte

Eigenbedarf für Angehörigen des Vermieters; Fortsetzung des Mietverhältnisses und Räumungsfrist nur ausnahmsweise

Leitsätze

1. Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter seine Mutter im eigenen Haus wohnen lassen will, die beabsichtigt, aus einer größeren und teureren (Eigentums-) Wohnung (wenn auch in besserer Wohnlage) auszuziehen.

2. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses und eine Räumungsfrist kommen nur ausnahmsweise in Betracht; Voraussetzung wäre, dass der Mieter in angemessener Zeit keinen angemessenen Ersatzwohnraum trotz Bemühungen finden kann.

(Leitsätze der Redaktion)

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