Urteil Eigenbedarf durch Mitglied einer BGB-Gesellschaft
Schlagworte
Eigenbedarf durch Mitglied einer BGB-Gesellschaft; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarf; berechtigtes Interesse des Vermieters; Miteigentümer; Vermietermehrheit; Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Leitsätze
1. Erwerben mehrere Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Miteigentum an einem Mehrfamilienhaus, ohne anschließend Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen zu begründen, wird dadurch noch nicht die Wartezeit gem. § 564 b Abs. 2 Ziffer 2 Satz 2 BGB ausgelöst.
2. Zur Eigenbedarfskündigung durch ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?