Urteil Eigenbedarf und unzulässige Vorratskündigung bei fehlender Baugenehmi-gung
Schlagworte
Eigenbedarf und unzulässige Vorratskündigung bei fehlender Baugenehmi-gung
Leitsatz
Ist eine Baugenehmigung erforderlich und entscheidet sich der Vermieter, diese nicht einzuholen, stellt sich die Kündigung wegen Eigenbedarfes als unzulässige Vorratskündigung dar. Denn ohne entsprechende Genehmigung ist der Umbau in ein Einfamilienhaus nicht in rechtlich zulässiger Weise umsetzbar. Ein Vermieter darf erst dann kündigen, wenn seine Planung ein Stadium erreicht hat, in dem beurteilt werden kann, ob die Verwirklichung des Planes eine Kündigung rechtfertigt.
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