Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Pflegebedürftigkeit; Pflegeperson
Leitsatz
Der Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung kann auch damit begründet werden, daß dort eine zur erforderlichen Pflege des betagten Vermieters geeignete Person unterzubringen sei, die nur zeitweise mit der Pflege des Vermieters befaßt ist.
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