Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Kündigung; Zwangsversteigerung; Sperrfrist
Leitsatz
Auch bei dem Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist § 564 b Abs. 2 Ziff. 2 BGB anwendbar und eine Eigenbedarfskündigung vor Ablauf von drei Jahren unwirksam.
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