Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Ersatzwohnung; Alternativwohnung; Kündigung
Leitsatz
Für die Deckung des Eigenbedarfs muß der Vermieter auf eine im gleichen Haus vorhandene, im wesentlichen gleichwertige Wohnung zurückgreifen, auch wenn er mit dieser Wohnung höhere Mieteinkünfte erzielen könnte.
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