Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Wohnrecht, lebenslanges; Lebenszeit; Mietverträge; Mietverhältnis auf Lebenszeit; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Vertragsanpassung
Leitsatz
Der auf Lebenszeit vereinbarte Mietvertrag kann vom Vermieter, der die Wohnung zur Unterbringung einer Pflegeperson benötigt, nicht aus diesem Grunde gekündigt werden, ebensowenig kann der Vermieter die Auflösung des Vertrages verlangen.
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