Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Vertrauen; Mietdauer; befristeter Mietvertrag
Leitsatz
Einer festen Gewißheit des Eigenbedarfsgrundes bedarf es zur Anwendung des Vertrauensgrundsatzes nicht; bereits auf die naheliegende Möglichkeit einer nur begrenzten Mietdauer muß der Vermieter hinweisen.
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