Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Kündigung; Mißbrauch; Treu und Glauben
Leitsatz
Sieht der Vermieter bei Mietvertragsschluß lediglich fahrlässig nicht voraus, daß zukünftig Eigenbedarf vorliegen könnte, schließt dies das spätere Geltendmachen von Eigenbedarf nicht aus.
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