Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Kündigung; Angehöriger; Falschbezeichnung; falsa demonstratio non nocet
Leitsatz
Die im Kündigungsschreiben irrtümlich fehlerhafte Benennung des Angehörigen, für den der Eigenbedarf geltend gemacht wird, führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Irrtum für den Mieter erkennbar war.
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