Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Eigenbedarfskündigung; Zeitmietvertrag; Mietvertrag, unbefristeter
Leitsatz
Schließt der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag ab, darf der Mieter grundsätzlich darauf vertrauen, daß das Mietverhältnis von längerer Dauer sein wird.
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