Urteil Eigenbedarf, Kinder, Heirat, Aufklärungspflicht, Kündigung
Schlagworte
Eigenbedarf, Kinder, Heirat, Aufklärungspflicht, Kündigung
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn der Vermieter bei den Vertragshandlungen wissen mußte oder hätte wissen können, daß in absehbarer Zeit Wohnraumbedarf seines erwachsenen Kindes bestehen würde, er dem Mieter diese zukünftige Eigenbedarfssituation nicht mitgeteilt und auch keinen Zeitmietvertrag vereinbart hat.
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