Urteil Eheliches Güterrecht
Schlagworte
Eheliches Güterrecht; Zustimmung zur Vermögensverfügung; Vollstreckungsunterwerfungserklärung
Leitsatz
Eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung unterliegt nicht dem Zustimmungserfordernis des § 1365 BGB.
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