Urteil eheähnliche Lebensgemeinschaft
Schlagworte
eheähnliche Lebensgemeinschaft; Eintritt; Mietverhältnis; Tod; Lebensmittelpunkt
Leitsatz
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die zum Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Partners berechtigt, setzt über eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehende Beziehungen voraus. Indizien sind die freie Verfügung über Einkommen oder Vermögensgegenstände des anderen; gemeinsame Urlaube; starke innere Bindung; dauerhafte Bindung; gemeinsamer Lebensmittelpunkt; gegenseitige Unterstützung.
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