Urteil Dusche/Austausch gegen Badewanne


Schlagworte

Dusche/Austausch gegen Badewanne; Badewanne/Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Austausch von Dusche gegen Badewanne; Duldungspflicht/gegenüber Modernisierungsmaßnahmen; Mieterhöhung/Modernisierung; Modernisierung/Austausch von Dusche gegen Badewanne

Leitsatz

1. Die rechtskräftige Verneinung einer Duldungspflicht gemäß § 541 b Abs. 1 Satz 1 BGB wirkt in die Zukunft. In einem erneuten Prozeß kann der Vermieter jedoch Tatsachen vortragen, die nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses entstanden sind und die geeignet sind, nunmehr eine Duldungspflicht des Mieters zu bejahen.

2. Der Austausch einer Dusche durch eine Badewanne ist keine Wohnwertverbesserung.

3. Eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung auf mehr als das Doppelte des ortsüblichen Zinses ist nicht zumutbar.

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