Urteil Durchschnittsmiete/Erhöhung infolge gestiegener laufender Aufwendungen


Schlagworte

Durchschnittsmiete/Erhöhung infolge gestiegener laufender Aufwendungen; Bewirtschaftungskosten/Aufteilung auf öffentlich geförderten Wohnanteil und Gewerberaum; Bewilligungsbescheid/Umfang der Bindungswirkung; Durchschnittsmiete/Erhöhung infolge gestiegener Aufwendungen; Mischraumobjekte/Aufteilung der Bewirtschaftungskosten

Leitsatz

1. Zur Aufteilung von Bewirtschaftungskosten, wenn sich nicht feststellen läßt, welche Kosten im einzelnen auf den öffentlich geförderten Wohnteil und welche auf den Gewerberaumanteil eines Gebäudekomplexes entfallen.

2. Die einem Mietgenehmigungsbescheid der Bewilligungsstelle nach § 8 a Abs. 4 WoBindG zugrundeliegende Art und Weise der Aufteilung von Bewirtschaftungskosten bindet das Zivilgericht bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit späterer, die genehmigte Miete übersteigender Mieterhöhungen nach § 8 a Abs. 3 WoBindG nicht.

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