Urteil Durchführungsfeststellungsbescheid
Schlagworte
Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf
Leitsatz
Dem Anmelder/Restitutionsberechtigten, der innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seinen Restitutionsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat, fehlt für die Anfechtung eines zugunsten des Investors erlassenen Durchführungsfeststellungsbescheids das Rechtsschutzbedürfnis.
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