Urteil Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen; Bestandsschutz für Mietermodernisierung; wandhängendes WC; Handtuchwärmer; Spülmaschinenanschluss; Verfliesung von Fußboden und Wänden in Bad und Küche; Elektroinstallation; Stromkreise; allgemein üblicher Standard als Vertragsbasis; vereinbarter Bestandsschutz; Selbstverpflichtung; Modernisierung

Leitsätze

1. Folgende Modernisierungsmaßnahmen sind vom Mieter grundsätzlich zu dulden: Einbau eines Hänge-WCs, eines Handtuchwärmers und eines Spülmaschinenanschlusses, Verfliesung von Fußboden und Wänden in Bad und Küche, Neuinstallation der Elektroanlage mit Erhöhung der Anzahl der Stromkreise und Sicherungen.

2. Eine Verpflichtung des Vermieters, bei Modernisierungen nur Maßnahmen durchzuführen, die den allgemein üblichen Standard nicht erheblich überschreiten, steht dem nicht entgegen.

3. Ein vertraglich vereinbarter Bestandsschutz für genehmigte Mietermodernisierungen setzt voraus, dass die im Vertrag vorgesehene schriftliche Zustimmung eingeholt wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.