Urteil Duldungspflicht des Mieters zur Verbesserung der Mietsache


Schlagworte

Duldungspflicht des Mieters zur Verbesserung der Mietsache; Gasetagenheizung; Zentralheizung; Fernwärmeversorgung; Wohnwertverbesserung; Energieeinsparung

Leitsatz

Bei der Ersetzung einer gasbefeuerten Etagenheizung durch eine an die Fernwärmeversorgung angeschlossene Zentralheizung handelt es sich nicht um eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume, die der Mieter zu dulden hat.

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