Urteil Duldungspflicht des Mieters für Instandsetzungsmaßnahmen ohne detaillierte Ankündigung


Schlagworte

Duldungspflicht des Mieters für Instandsetzungsmaßnahmen ohne detaillierte Ankündigung; keine Minderung bei treuwidriger Verhinderung der Mangelbeseitigung; Reparaturmaßnahmen

Leitsätze

1. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen von vorherigen umfangreichen Informationen zu Einzelheiten der Arbeiten analog § 554 Abs. 3 BGB abhängig zu machen.

2. Bei treuwidriger Verhinderung der Mangelbeseitigung entfällt ein Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht.

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