Urteil Duldungspflicht bei Modernisierung


Schlagworte

Duldungspflicht bei Modernisierung; Darlegung der Energieeinsparung oder Wohnwertverbesserung bei Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung; Darlegung der Wohnwertverbesserung bei Erneuerung der Elektroinstallation bis zur neuen Zählertafel

Leitsätze

1. Der Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung ist nicht zu dulden, wenn der Vermieter weder eine damit verbundene Energieeinsparung noch eine Wohnwertverbesserung darlegt.

2. Die Erneuerung der Elektroinstallation bis zur neuen Zählertafel ist dann nicht zu dulden, wenn in deren Ankündigung nur angegeben wird, dass neue Leitungen verlegt werden sollen.

(Leitsätze der Redaktion)

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